Tipps / Hinweise

1. Reisen mit Parkinson

Die Erkrankung an Morbus Parkinson sollte kein Grund sein, von Reisen abzusehen. Lassen Sie sich die Freude am Reisen nicht nehmen! Es sollten dabei allerdings einige Grundregeln beachtet werden, die ggf. zuvor mit dem behandelnden Arzt besprochen werden sollten, z. B. Anpassung des Reiseziels an das Stadium der Erkrankung, Beachtung der Fallneigung und Wirkungsschwankungen der Medikation bei anstrengenden Reisen, reduzierte Hitzetoleranz für manche heiße Klimazonen.

Folgende Punkte sollten ferner beachtet werden:
- mögliche Zeitverschiebungen beim Einnahmeplan für die Medikation,
- Vermeiden Sie in heißen Klimazonen eine „Überhitzung“ (Hyperthermie), da dies zur Verschlimmerung der Parkinson-Beschwerden führen kann; achten Sie deshalb auf ausreichende Flüssigkeitszufuhr auch im Reiseland.
- Einplanung eines großzügigen Zeitablaufs, um Stresssituationen zu vermeiden,
- Reisen Sie am besten in Begleitung,
- Mitnahme ausreichender Menge der Parkinson-Medikamente inkl. Notfallration (d. h. am besten doppelte Menge der Medikamente mitnehmen),
- Mitnahme eines ärztlichen Attestes zum Medikamentenplan (möglichst in englischer Sprache),
- Bei Auslandsreisen: Liste der internationalen Arzneimittel-Bezeichnungen für Ihre Medikamente, da die deutschen Tabletten-Namen nicht international verwendet werden bzw. bekannt sind.
- Mitnahme eines Parkinson-Passes oder einer detaillierten Bescheinigung über das Stadium Ihrer Parkinsonerkrankung nach Möglichkeit mehrsprachig.
- Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen, ist es bei einer Reise nach Übersee (z. B. USA) oder ins sonstige fremdsprachliche Ausland empfehlenswert, eine englische Übersetzung Ihres Behindertenausweises mitzunehmen, da der deutsche Ausweis dort meist nicht gelesen werden kann. Beim zuständigen Versorgungsamt gibt es eine Kurzbestätigung des Schwerbehindertenausweises in englischer Sprache.

 

2. Schwerbehindertenrecht /Schwerbehindertenausweis

Nutzen Sie auf alle Fälle die Möglichkeiten, Leistungen nach dem Behindertenrecht in Anspruch zu nehmen, wie z. B. Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt für freie Fahrten im öffentlichen Verkehrsnetz inkl. der Deutschen Bahn, ggf. mit freier Begleitperson.

Zu beachten ist, dass der Grad der Behinderung nach erfolgter medikamentöser Therapie bewertet wird. Seit Januar 2013 gibt es ein neues kleineres Scheckkartenformat des Schwerbehindertenausweises (siehe Abbildung neuer Schwerbehindertenausweis). Falls Sie noch den alten, größeren Schwerbehindertenausweis besitzen, ist dieser weiterhin gültig; er muss nicht zwingend umgetauscht werden.