Informationen zur Therapie

Logopädie, Krankengymnastik (auch Rehabilitationssport) und Ergotherapie sind bei der Parkinson-Erkrankung eine wichtige Ergänzung zur medikamentösen Therapie und sollten verstärkt durchgeführt werden.

 

1. Lee-Silverman-Voice-Treatment (LSVT) in der Logopädie als Behandlung der Dysarthrophonie bei Parkinson

Fast 90 % der Parkinson-Erkrankten haben Probleme beim Sprechen durch leise und heisere Stimme, unklare Aussprache und monotone Sprechweise. Dies führt zur Beeinträchtigung der Lebensqualität. Als spezifische Möglichkeit zur Verbesserung des Sprechens bei Morbus Parkinson hat sich die Sprechtherapie (Logopädie) nach dem Lee-Silverman-Voice-Treatment (= LSVT, Lee-Silverman-Stimm-Training, siehe www.lsvt.org) erwiesen.

Seit über 20 Jahren wird LSVT® bei Dysarthrophonie angewendet. Es ist das einzige; wissenschaftlich erforschte Behandlungskonzept bei Morbus Parkinson und parkinsonähnlichen Erkrankungen; der Erfolg wurde durch zahlreiche Effektivitätsstudien belegt. Die besten Erfolge konnten bei Patienten mit leichten bis mittelschweren Symptomen erzielt werden. Die Behandlung sollte so früh wie möglich durchgeführt werden, um präventiv gegen die Entwicklung der Dysarthrophonie anzugehen. Erfolge konnten noch zwei Jahre nach der Behandlung nachgewiesen werden.

Logopädie als Therapie ist ein Heilmittel und muss ärztlich, z. B. vom Hausarzt oder Neurologen, verordnet werden. Die Kosten für die LSVT-Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und auch von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen.

Nach intensiver Einzeltherapie der LSVT ist die Beibehaltung der sprachlichen Fähigkeiten in der Regel durch kontinuierliches Anwenden und häusliches Üben gewährleistet. Es gibt Ansätze, LSVT®-Nachsorgegruppen aufzubauen. Auch diese Gruppentherapie kann durch ärztliche Verordnung des Hausarztes oder Neurologen über die Krankenkassen abgerechnet werden. Eine weitere Nachsorgemöglichkeit ist der individuelle Einsatz des ab Sommer 2013 käuflich zu erwerbenden deutschsprachigen Computerprogramms „LSVT Companion“.

Wir haben für unsere Mitglieder eine Liste der Logopäden mit LSVT-Aus- oder Weiterbildung im Betreuungsbereich des Parkinson-Forums Freiburg-Breisgau-Schwarzwald e. V. zusammengestellt. Wenn Sie sich informieren wollen, schreiben Sie uns (E-Mail: ).

 

2. BIG-Therapie

Das auf die Verbesserung der Bewegungsstörung ausgerichtete Behandlungskonzept von „LSVT®BIG“ leitet sich vom weltweit zur Sprachtherapie/Logopädie in der Parkinson-Behandlung verbreiteten Lee Silverman Voice Treatment (LSVT®LOUD) ab. Schwerpunkt von „LSVT®BIG“ ist das gezielte Üben von Bewegungen mit großer Amplitude (Umfang) zur Verbesserung von Geschwindigkeit und Bewegungsausmaß bei Parkinson-Patienten mit Bewegungsstörung.

Die im Anschluss an LSVT®LOUD entwickelte BIG-Therapie wurde in mehreren Forschungsstudien in den USA und zuletzt seit 2008 auch in zwei Studien im Neurologischen Fachkrankenhaus für Bewegungsstörungen in Beelitz-Heilstätten bei Berlin erfolgreich untersucht, erprobt und angewandt. Nachhaltige Erfolge konnten durch die BIG-Therapie in den Forschungsstudien insbesondere bei Patienten in frühen Krankheitsstadien nachgewiesen werden. Dabei wurde BIG als ein wirkungsvolles Behandlungsverfahren bei Parkinson festgestellt. Die Behandlung sollte so früh wie möglich durchgeführt werden, um präventiv gegen die Entwicklung der Bradykinese anzugehen.

Das BIG-Training umfasst schwerpunktmäßig das Üben großräumiger Bewegungen. Durch intensives Wiederholen dieser Übungen und kontinuierliche Rückmeldung über die erzielten Ergebnisse werden ungenutzte Möglichkeiten des Übenden aktiviert und ausgebaut. Die BIG-Bewegungen werden auch für den Einsatz im Alltag geübt.

Nach zwei Stunden Anamnese und physio-/ergotherapeutischer Diagnostik wird die vierwöchige Intensivbehandlung mit vier Mal wöchentlich 50-60 Minuten Therapie durchgeführt, zusätzlich führt der Patient täglich Übungen zuhause durch. Nach sechs Monaten wird ein Kontrolltermin vereinbart. Die intensive Therapieform erfordert ein besonderes Maß an Eigenleistung und Motivation des Patienten und sollte daher gut geplant werden. Die Frequenz ist nicht veränderbar, da LSVT®BIG nur durch die hohe Intensität der Behandlung optimal wirken kann. Eine verkürzte Anwendung auf zwei Wochen führt nicht zum gewünschten Erfolg, wie eine Untersuchungsstudie gezeigt hat.

Seit 2012 ist BIG im Heilmittelkatalog der Ergotherapie aufgenommen und kann mittels Indikation EN 2 oder PS 2 entsprechend vom Arzt als Heilmittel (16 X Ergotherapie mit psychisch-funktioneller oder/und motorisch-funktioneller Behandlung bei M. Parkinson) verordnet werden; in dieser Form kann es auch abgerechnet werden. Die Kosten für die Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen (ebenso von Beihilfestellen) übernommen; der Patient trägt, sofern nicht befreit, den üblichen Eigenanteil an den Behandlungskosten.
Bei der Physiotherapie nach LSVT® BIG kann BIG momentan nicht direkt abgerechnet werden, da es dort im Heilmittelkatalog nicht aufgenommen ist; es werden dann drei Verordnungen benötigt: Erstverordnung mit 10 Mal KG (N) mit einer Frequenz bis 5 X pro Woche (Diagnoseschlüssel ZN2). Danach sind noch zwei Folgeverordnungen über jeweils 10 Mal KG (N) erforderlich.

Wenn Sie sich informieren möchten, schreiben Sie uns (E-Mail: ). Wir haben für unsere Mitglieder eine Liste der entsprechenden BIG-Therapeuten  im Betreuungsbereich des Parkinson-Forums Freiburg-Breisgau-Schwarzwald e. V. zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie unter www.LSVTglobal.com.

 

3. Rehabilitationssport für Parkinson-Erkrankte

Bei der Parkinsonkrankheit kommt dem gezielten Bewegungstraining große Bedeutung zu. Gemäß Sozialgesetzbuch IX und der “Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ vom 1.10.2003 ist der „Rehasport“ im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (bei privat Versicherten wird es analog bewilligt) als Anspruchsleistung für alle Behinderten und von Behinderung bedrohten sowie chronisch kranken Menschen festgehalten. Dies gilt ausdrücklich auch für Parkinsonerkrankte. Sie haben deshalb einen Anspruch auf Verordnung von 120 Übungseinheiten Rehasport in 36 Monaten, der auch nach den drei Jahren verlängert werden kann. Diese Leistungen können neben der Einzelgymnastik (gemäß Heilmittelverordnung) in Anspruch genommen werden und werden separat abgerechnet. Die Verordnung durch den Arzt erfolgt auf dem Formular 56, das dann von den gesetzlichen Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen vor Übungsbeginn genehmigt werden muss. Die Abrechnung geschieht über den jeweiligen Rehasport-Träger direkt mit den verschiedenen Krankenkassen (nicht bei privaten Krankenversicherungen).

Nachdem im November 2009 ein neuer Rehasportverein Freiburg e.V. gegründet worden war und eine Krankengymnastik-Fachkraft die notwendige Ausbildung zum Rehasport für neurologische Erkrankungen (inkl. für Parkinsonerkrankte) beim Badischen Behinderten- und Rehasportverband (BBS) absolviert hat, wird der Rehasport seit November 2010 auch für Parkinson-Erkrankte für Stadt und Umland Freiburg angeboten. Inzwischen ist die Trägerschaft für die Durchführung des Rehasportes für Parkinson-Erkrankte vom Rehasportverein auf die „FT 1844 Freiburg“ übergegangen; man muss bei dem Sportverein nicht Mitglied sein. Dort wird jeweils montags von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Therapiezentrum Lorettoberg, Mercystr. 14, 79100 Freiburg, „Rehasport für Parkinson“ durchgeführt. Weitere Auskünfte zu den Terminen erteilt Frau Stella Krause, FT 1844 Freiburg, Tel. 0761-389918-11, E-Mail: .